Hilfe für schwangere Frauen in Not: Halb-anonyme Geburten ein Erfolg

Neue Regelungen sollen die Situation der gebärenden Frau und des Kindes grundlegend verbessern

Von Nicole Freialdenhoven
21. Mai 2015

Immer wieder machen Fälle Schlagzeilen, in denen Frauen in höchster Not ein Baby ganz auf sich alleine gestellt zur Welt gebracht und dann verlassen haben. Gab es bislang für diese Frauen nur das Angebot der sogenannten Babyklappe, in der neugeborene Kinder abgegeben wurden, hat sich seit einem Jahr die vertrauliche Geburt im Krankenhaus als sinnvolle Alternative erwiesen. Eine Gesetzesänderung macht es möglich, dass Frauen im Krankenhaus nur ein Pseudonym angeben müssen um das Baby unter ärztlicher Aufsicht zur Welt zu bringen.

Die neuen Regelungen

Die neue Regelung ist nicht nur für die gebärende Frau eine große Hilfe, sondern auch für die so geborenen Kinder: Ihnen fällt es später leichter, ihre biologische Mutter zu finden, was nach der Abgabe bei der Babyklappe fast unmöglich ist.

Um die vertrauliche Geburt zu nützen, müssen Frauen bei der Schwangerschaftsberatung ihren richtigen Namen und ein Pseudonym angeben und können - wenn sie möchten - einen Namen für das Kind wählen. Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben wird ein verschlossener Briefumschlag hinterlegt, auf dem außen nur das Pseudonym steht und innen der Name der Mutter.

Anonymität oder Kontaktaufnahme

In den ersten 16 Lebensjahren des Kindes bleibt die Mutter auf jeden Fall anonym. Anschließend hat das Kind das Recht, ihren Namen zu erfahren. Allerdings hat die Mutter auch die Möglichkeit, Einspruch gegen die Erteilung dieser Auskunft zu erheben, falls sie Jahre später definitiv keinen Kontakt zum Kind wünscht.

Auf der anderen Seite ist es auch möglich, das Baby doch noch selbst zu behalten: Von den ersten 95 Frauen, die die vertrauliche Geburt bislang nutzen, entschieden sich fünf für diese Option.