Totgeborene Babys unter 500 Gramm dürfen künftig einen Namen bekommen und richtig beerdigt werden

Von Ingrid Neufeld
15. Mai 2013

Sternenkinder sind totgeborene Kinder, die weniger als 500 Gramm auf die Waage bringen. Deshalb waren sie bisher nicht existent, denn sie spielten keine Rolle für das Standesamt.

Doch ein hessisches Ehepaar wollte das nicht so hinnehmen. Sie hatten schon drei Babys verloren, zwei davon, die juristisch nicht vorhanden waren. Das fand das Ehepaar unerträglich. Deshalb sammelte das Paar gut 40.000 Unterschriften.

Nun gibt es eine gesetzliche Änderung. Denn das Argument des Ehepaars, dass Menschenleben nicht nach Gramm definiert werden darf, ist stichhaltig.

Auch Sternenkinder haben einen Anspruch auf einen eigenen Namen. Jetzt dürfen beim Standesamt angemeldet und auch richtig beerdigt werden. Eine Pflicht zur Anzeige besteht allerdings nicht.