20. Januar 2005
Durch Gärung kann sich in Kefir bis zu fünf Volumenprozent Alkohol entwickeln. Auch in Obstsäften entstehen kleine Mengen Alkohol. Traubensaft darf sogar bis ein Prozent enthalten, ohne dass es auf der Verpackung angegeben sein muss, schreibt der Ernährungswissenschaftler Rüdiger Lobitz in der Apothekenzeitschrift Senioren Ratgeber.
Bier mit weniger als 0,5 Volumenprozent Alkohol darf sich „alkoholfrei“ nennen. In Gramm ausgedrückt enthält ein halber Liter davon bis zu zwei Gramm reinen Alkohol. Diese Menge ist gesundheitlich unbedenklich – allerdings nicht für Alkoholkranke.
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