Kirschbaum des Nachbarn - Überhängende Früchte essen

Hallo zusammen!

Ich bräuchte mal eine Information von euch, und hoffe ihr könnt mir helfen. Mein Nachbar hat einen großen Kirschbaum, von dem einige Äste auf mein Grundstück reichen. Ab und zu fallen dann natürlich auch ein paar Kirschen in meinen Garten. Meine Frage wäre jetzt ob ich die theoretisch essen darf und ob das sozusagen Diebstahl wäre. Wer kennt sich da mit den rechtlichen Grundlagen aus?

Antworten (3)

Natürlich darfst du die essen. Ich glaub auch nicht, dass deine Nachbarin dir den Kopf deshalb abschlägt. ;)
Die sind schließelich auf deinem Grundstück. Ansonsten könntest du auch von ihr verlangen, dass sie die Äste die über den Zaun stehen absägen muss. Also guten Appetit wünsche ich.:)

Hallo Perle,

Die Früchte, die am Baum hängen sind Eigentum deines Nachbarn - wenn sie runterfallen, sind es deine - aber, wäre es nicht viel schöner, den Nachbarn zu fragen, ob man sie pflücken darf, bevor sie runterfallen...
lieben Gru0
Klausi

Was runter fällt auf jeden Fall!

Ob Du die Früchte pflücken darfst, die auf Deiner Seite hängen, weiß ich nicht genau.

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