Tierschutz - Mehr Rechte für den Hummer

Hummer werden meist unter unwürdigen Bedingungen transportiert, doch das soll nun geändert werden

Von Ingo Krüger
4. Mai 2011

Das Ende eines Hummers ist grausam. Die Krustentiere werden bei lebendigem Leib in kochendes Wasser geworfen. Damit sie vor ihrem Ende noch ein artgerechtes Leben führen dürfen, beraten Fachleute aus den Bundesländern über gemeinsame Richtlinien zur Haltung und Lagerung der Tiere.

Meistens bietet der Einzelhandel Hummer lebendig zum Kauf an.

Haltung von Hummern meist nicht artgerecht

In Deutschland haben Tiere nach gültiger Rechtslage Anspruch auf eine ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechende Ernährung, Pflege sowie Unterbringung. Bei Hummern geschah dies jedoch nur selten.

Ihre Lagerung erfolgte häufig in beengten Verhältnissen mit zusammengebundenen Scheren. Diese Art der Haltung ist möglich, da für wirbellose Tiere wie den Hummer die üblichen Regelungen zum Tierschutz nicht gelten.

Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat nun Empfehlungen vorgelegt, die dies ändern sollen.

Neue Regelungen stoßen noch immer auf Kritik

Jeweils höchstens acht Hummer sollen demnach in Becken mit wenigstens 300 Litern Salzwasser leben. Zudem sollen sich Bleche zum Sichtschutz an den Behältern befinden. Sind die Becken kleiner, müssen Händler weniger Tiere unterbringen.

Als Folge würden Lagerkosten und Ladenpreise für Hummer steigen. Für den Deutschen Tierschutzbund und die Tierrechtsorganisation PETA ist die neue Regelung aber noch nicht ausreichend. Sie fordern, den Lebendverkauf von Hummern komplett abzuschaffen.