Die meisten deutschen Hühnermastbetriebe setzen noch immer willkürlich Antibiotika ein

bei einer Untersuchung des Verbraucherschutzministeriums wurden noch in 83% der Mastdurchgänge Antibiotika gefunden

Von Melanie Ruch
28. Oktober 2011

Obwohl im Jahr 2006 in Deutschland ein Gesetz erlassen wurde, nach dem es Viehmastbetrieben untersagt ist, Antibiotika zur Wachstumsförderung einzusetzen, konnte das Verbraucherschutzministerium in einem Großteil der Hühnermastbetriebe noch immer Rückstände von Antibiotika nachweisen. Insgesamt wurden Überwachungsdaten von 182 Hühnermastanlagen ausgewertet. In 83% der Mastdurchgänge konnte der Einsatz von Antiobiotika nachgewiesen werden.

Teilweise wurden sogar bis zu acht verschiedene Mittel im Futter der Hühner gefunden. Da lediglich ein paar kleinere Mastbetriebe, in denen die Hühner bis zur Schlacht bis zu zwei Wochen länger leben dürfen als normal, gänzlich auf die Verwendung von Antibiotika verzichteten, vermutet das Ministerium, dass die großen Mastanlagen die Antibiotika noch immer zur Wachstumsförderung einsetzen.

Antibiotika wird meist falsch angewendet

Das Problem im Antibiotika-Einsatz besteht hauptsächlich darin, dass es meist falsch angewendet wird. Anstatt der empfohlenen Behandlungszeit von fünf bis sechs Tagen setzen viele Betriebe die Antibiotika nur für etwa zwei Tage ein. Dadurch werden nicht alle Bakterien abgetötet. Die überlebenden Erreger können dadurch schnell Resistenzen gegen die Mittel ausbilden und sich zu multiresistenten Keimen entwickeln, die dann nicht mehr mit Medikamenten zu behandeln sind.