Silvesterraketen - Verkauf in Spielwarengeschäften erlaubt

Von Andreas Krämer
7. September 2011

Die Silvesterraketen sind nun als Spielzeug anerkannt und dürfen in Spielwarengeschäften verkauft werden. Das Urteil des Landgerichts Magdeburg, welches im Oktober 2010 entschieden wurde ist jetzt rechtskräftig geworden. Das Oberverwaltungsgericht Naumburg hat das Urteil nun bestätigt. Eine Berufung gegen das Gerichtsurteil vor dem Bundesgerichtshof hat der Kläger abgesagt.

Der Vermieter warf einem Spielzeuggeschäft vor, gegen den Mietvertrag zu verstoßen. Das Gericht sah es jedoch anders und zwar seien Spielzeug nicht nur Dinge mit denen Kinder spielen würden. Es würden auch Erwachsene und Tiere spielen.

Die Richter verwiesen auf Modelleisenbahnen, Pokerkarten und Computerspiele. Die Bezeichnung Spielwaren sei an weitläufigerer Begriff als Kinderspielzeug. Es wurde auf das "Gesamtverständnis der Branche" und einer Spielzeugmesse verwiesen, wo Feuerwerkskörper präsentiert wurden.