Ist eine Kindersicherung am Telefon strafbar?

Hallo, meine kleine Nichte ist ein auf gewecktes Kind.Sie ist sechs Jahre alt.Meine Schwester läßt sie zu Hause zurück, wenn sie zum Beispiel einkaufen fährt.Natürlich nach Absprache mit Nina, meiner Nichte.Da kam es einmal vor, daß Nina ihre Freundin anrufen wollte.Sie hat sich verwählt und vor Schreck den Höhrer abgelegt.Meine Schwester hatte eine etwas höhere Telefonrechnung , als sonst.Sie war verärgert und möchte ein Telefon mit Kindersicherung kaufen.Aber was ist , wenn Nina einmal in Not gerät gerät?Sie könnte dann niemanden anrufen.Ich finde das nicht gut, sogar gefährlich.Sollte eine Kindersicherung am Telefon strafbar sein?

Antworten (2)
Unverantwortlich

Mit 6 Jahre würd ich mein Kind auch nicht alleine Zuhause lassen. Da ist eine etwas höhere Telefonrechnung noch das geringste was passieren kann.

Hm,

Ich bezweifle, dass deine Nichte in Not ueberhaupt darauf kommen wuerde, jemanden anzurufen. Sie ist ja erst 6. Ebenso wuerde ich mein sechsjaehriges Kind gar nicht erst alleine lassen, es kann doch mit einkaufen kommen, das ist viel verantwortungsvoller als deine Sicherung am Telefon. Eine Kindersicherung wuerde ich mir nicht anschaffen, verbieten sollte man die aber auch nicht.

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