Neuregelung zur Frühchen-Versorgung aufgehoben - auch kleine Kliniken dürfen sie betreuen

Von Cornelia Scherpe
22. Dezember 2011

Seit einiger Zeit existierte Streit unter den Ärzten, ob Frühchen nur in großen Krankenhäusern behandelt werden dürfen oder ob die Unterbringung in kleineren Kliniken auch legitim ist. Da Frühchen zu zeitig den Mutterleib verlassen, sind sie je nach Zeitpunkt der Entbindung teilweise sehr stark unterentwickelt. Manchmal funktionieren einige Organe noch nicht. Daher müssen die kleinen Menschen auf einer Frühchen-Station besonders intensiv betreut werden.

Einige Experten waren der Meinung, dass kleine Krankenhäuser nicht die nötigen Mittel haben, um die Kleinen zu betreuen. Daher wurde eine Neuregelung von dem GBA, dem Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Kliniken, ins Leben gerufen, der es kleinen Kliniken verbieten sollte, Frühchen zu betreuen. Laut der Regel sollten nur noch Spezialkliniken mit der Betreuung beauftragt werden.

Diese Reglung kippte nun das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. 40 kleinere Krankenhäuser hatten vor Gericht gegen diese Regelung geklagt und nun gewonnen. Somit dürfen ab sofort auch wieder kleine Krankenhäuser Mutter und Kind nach einer Frühgeburt versorgen.

Das Gericht begründete seinen Entschluss darauf, dass der GBA nicht beweisen konnte, dass große Kliniken sich wirklich besser um die Frühchen kümmern. Auch kleinere Einrichtungen würden die nötige Qualität bei der Versorgung aufbringen können.