28. September 2009
Wenn eine Entwicklungsstörung diagnostiziert wird und eine Frühförderung notwendig ist brauchen Eltern Beratung und finanzielle Hilfe.
Wenn die kindliche Entwicklung behindert oder beeinträchtigt ist, so ist das schon Sorge genug für die Eltern. Dann kommt aber auch noch eine ganze Menge an bürokratischen Angelegenheiten auf sie zu. Länder und Kommunen bieten unterschiedliche Anlaufstellen um sich ausführlich beraten zu lassen, es gibt Arbeitsstellen und Behindertenbeauftragte sowie auch Bundesverbände der Kostenträger für Frühförderung. Dort wird man ausführlich auch in Bezug auf die Finanzierung der Frühförderung beraten. Die Eltern werden nicht allein gelassen und erfahren Hilfe und Unterstützung.
Bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann man eine aktuelle Liste mit den Adressen der Frühförderstellen in Deutschland erhalten. Auf dem Informationsportal "fruehfoerderstellen.de" findet sich ebenfalls ein Angebot an Adressen. Frühförderstellen bieten eine Beratung, eine Anleitung und Unterstützung der Eltern an.
Die Früherkennung und Förderung von behinderten und von Behinderung bedrohter Kinder wird in dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt und es gibt die Frühförderverordnung (FrühV). Die einzelnen Bundesländer erarbeiten die Landesrahmenempfehlungen. Das bedeutet, dass den betroffenen Eltern eine rechtliche und finanzielle Unterstützung zusteht. Die jeweiligen Bundesländer und meist auch die Landeswohlfahrtsverbände stellen die Mittel zur Verfügung um die Maßnahmen zur Frühförderung zu finanzieren. Es wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, um die Früherkennung und die Frühförderung behinderter Kinder und von Behinderung bedrohter Kinder zu finanzieren. Meist sind komplexe Hilfemaßnahmen nötig, deshalb gibt es die so genannte Komplexleistung welche Heilpädagogen, Sozialpädagogen, Psychologen, medizinisch-therapeutische Berufsgruppen, Ärzte und andere Hilfemaßnahmen aufeinander abstimmt, um ihre Leistung zu erbringen und die Eltern mit einzubeziehen. Die Hilfeleistungen umfassen auch die finanzielle Unterstützung für Heilmittel.
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