Hinweise zum ARGE-Antrag für die Erstlingsausstattung

Schwanger zu sein, ist ein wunderbares Gefühl. Doch gerade wenn die Schwangere Arbeitslosengeld II bezieht, ist so eine Schwangerschaft auch mit vielen Ängsten und Sorgen verbunden. Denn die Anschaffung der Erstlingsausstattung ist nicht gerade billig.

Britta Josten
Von Britta Josten

Beim Kauf der Erstlingsausstattung kann man durchaus sparen. Denn nicht jede Sache muss unbedingt neu gekauft werden. Bekleidung, Spielzeuge und alle abwaschbaren Dinge können zum Beispiel auch gebraucht gekauft werden.

Antrag für Beihilfe im Jobcenter

Trotz allem stellt der Kauf der Ausstattung natürlich eine finanzielle Belastung dar, die besonders für Bezieher von Arbeitslosengeld II kaum zu stemmen ist. Doch Schwangere, die Hartz IV beziehen, können in ihrem Jobcenter einen Antrag für eine Beihilfe für die Erstlingsausstattung stellen.

Dieser Antrag sollte beim zuständigen Sachbearbeiter unbedingt rechtzeitig vor der Geburt des Kindes gestellt werden. Ideal ist es, wenn der Sachbearbeiter bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche informiert wird. Wird der Antrag erst nach der Geburt des Kindes gestellt, dann wird er (höchstwahrscheinlich) nicht mehr bewilligt.

Der Antrag sollte schriftlich gestellt werden. Als Anlage sollte eine Kopie des Mutterpasses beigefügt werden. Zudem sollte der voraussichtliche Geburtstermin angegeben werden.

Im Antrag sollten alle Dinge aufgezählt werden, die im Rahmen der Erstlingsausstattung benötigt werden. Es ist sinnvoll, die Unterlagen dem zuständigen Sachbearbeiter persönlich auszuhändigen und abstempeln zu lassen.

Man sollte es übrigens vermeiden, schon vor der Bewilligung des Antrags Dinge für die Erstlingsausstattung zu kaufen. In diesem Fall kann man nicht mit einer Erstattung durch das Jobcenter rechnen. Immerhin kann das Jobcenter in einem solchen Fall davon ausgehen, dass sich die Mutter die Dinge auch ohne Hilfe leisten kann.

Werdende Mütter haben im Übrigen auch die Möglichkeit, beim Jobcenter einen Antrag zur Beihilfe für den Kauf von Umstandskleidung zu stellen. Das Jobcenter zahlt in der Regel etwa 150 Euro für Umstandskleidung.

Wie viel Geld bekommt man für die Erstlingsausstattung?

Zunächst einmal kommt es bei der Berechnung für die Höhe der Beihilfe auf den Wohnort an. Denn die Bestimmungen hierfür sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Darüber hinaus kommt es natürlich auf den individuellen Bedarf an.

Bei der Ermittlung des Bedarfs werden die Bezüge, die die Mutter vom Jobcenter bekommt, berücksichtigt. Daraus ergibt sich dann die Höhe der Summe, die sie für die Erstlingsausstattung bekommt.

Die Beihilfe für die Erstlingsausstattung kann übrigens nicht nur in finanzieller Form stattfinden. Es ist auch möglich, dass die Schwangere Sachleistungen erhält.

Das Jobcenter bezahlt natürlich nur die Dinge, die auch tatsächlich benötigt werden. Dazu zählen zum Beispiel

Auch am Kauf von

beteiligt sich das Jobcenter. Die Höhe der Summe, mit der sich das Jobcenter am Kauf der Erstlingsausstattung beteiligt, liegt in der Regel zwischen 400 und 600 Euro.

Bei der Beantragung zur Beihilfe für den Kauf einer Erstlingsausstattung sollten die werdenden Mütter bedenken, dass sie im Antrag nur die Dinge auflisten, die sie zum Zeitpunkt der Geburt dringend für ihr Kind benötigen. Andere Dinge, die das Kind erst später benötigt, werden nicht bezuschusst.

Auch hier gibt es Unterstützung

Die finanzielle Lage werdender Eltern ist häufig sehr verschieden. Glücklicherweise gibt es für Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, die Möglichkeit, sich vom Jobcenter finanzielle Unterstützung zu holen.

Doch manchmal reicht das Budget auch mit dieser Unterstützung noch nicht aus, um dem Baby einen guten Start in sein Leben zu ermöglichen. In diesem Fall können sich werdende Mütter und Eltern mit ihren Sorgen an andere Organisationen wenden.

Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit, sich Unterstützung bei der Caritas, der Diakonie oder Organisationen wie Pro Familia zu holen. Auch hier kann man häufig finanzielle Hilfe beantragen. Dazu muss selbstverständlich der Bedarf nachgewiesen werden.

Den Bedarf weist man nach, indem man einen Hartz IV Bescheid vorlegt.

Sachleistungen

Unterstützung bekommt man von diesen Organisationen oft auch in Form von Sachleistungen. Bei den Sachleistungen kann es sich beispielsweise um Bekleidung, Möbel oder Spielzeuge handeln.

Diese Dinge werden den Organisationen meist von privaten Personen als Spenden zur Verfügung gestellt. Damit handelt es sich natürlich fast immer um gebrauchte Gegenstände. Allerdings lohnt es sich trotzdem hier nachzufragen. Denn gerade in Bezug auf Sachleistungen geht es bei diesen Organisationen meist deutlich unbürokratischer zu als beim Jobcenter.