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Bernfried WarningBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Die Überschrift ist mißverständlich. Ich habe mir heute vom hessischen Landeslabor folgende Stellungnahme
Von 39 im Jahr 2008 untersuchten Saisonartikeln Wasserspielzeug enthielten fünf verbotene Weichmacher. Von im Jahr 2009 ebenfalls 39 untersuchten Proben Wasserspielzeug enthielt nur noch eine Probe einen verbotenen Weichmacher. Dies geht aus der beigefügten Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Verbraucherschutz eindeutig hervor.
Wie Sie richtig vermuten, sind nicht nur „Quietscheentchen“ untersucht worden, sondern vielmehr auch Wasserbälle, Luftmatratzen, Schwimmflügel usw. Bei der einen Probe aus diesem Jahr, in der ein verbotener Weichmacher festgestellt wurde, handelte es sich um einen Wasserball. Bei den in 2008 und 2009 insgesamt beanstandeten sechs Proben waren Quietscheentchen nicht betroffen.“
03.05.11 | |
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17.03.11 | |
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19.05.10 | |
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29.09.09 | |
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18.08.09 | |
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