Ausländische Versandapotheken dürfen keine Rabatte für preisgebundene Medikamente geben

Von Dörte Rösler
15. Oktober 2013

Medikamente kauft man in der Versandapotheke meist günstiger. Bei preisgebundenen Arzneien dürfen aber auch die Online-Händler in Deutschland keine Rabatte geben. Viele Kunden sind deshalb auf Apotheken aus anderen EU-Staaten ausgewichen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs stoppt nun auch diese Praxis. Ausländische Versandapotheken dürfen ihren deutschen Kunden keinen Nachlass auf preisgebundene Medikamente gewähren.

Bereits seit 2012 verbietet das deutsche Gesetz die Billiglieferungen aus dem Ausland. In einem aktuellen Klagefall mussten die Bundesrichter jedoch erneut eine niederländische Apotheke in die Pflicht nehmen. Diese hatte deutschen Kunden drei Prozent Rabatt auf den Warenwert angeboten, auch für verschreibungspflichtige Medikamente mit Preisbindung.

Diese Geschäftspraxis ist eindeutig verboten. Der Bundesgerichtshof will jedoch in einer weiteren Verhandlung prüfen, ob es Ausnahmen geben könnte, etwa wenn der Kunde seine Arznei in einer deutschen Apotheke abholt.