Bundesgerichtshof verbietet EU-Versandapotheken Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente

Von Ingo Krüger
27. Februar 2014

Beim Kauf in Online-Apotheken aus dem EU-Ausland gewährte Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel sind rechtswidrig. Dies gilt auch, wenn sich der Kunde die Medikamente nicht nach Hause schicken lässt, sondern in eine deutsche Partner-Apotheke und sie anschließend dort abholt.

Einheitliche Regelung bei der Preisbindung von Medikamenten

Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: I ZR 79/10). Die deutsche Preisbindung für Arzneimittel gelte auch bei dieser Regelung, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Eine Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit bestehe durch die deutsche Regelung nicht.

Gerade chronisch Kranke, die regelmäßig Medikamente auf Rezept bezogen haben, nutzten häufig den Bezug aus dem Ausland - sehr zum Missfallen deutscher Apotheker, die wegen der Preisbindung in Deutschland damit nicht konkurrieren konnten.

Die Apothekerverbände begrüßten daher auch das Urteil des BGH. Die Qualität der Beratung sei wichtiger als der Preis, erklärte ein Sprecher der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg.