Sterilisatoren in der medizinischen Fußpflege

Staatlich anerkannte medizinische Fußpfleger oder Podologen unterliegen strengen Hygienevorschriften

Von Textbroker
7. November 2011

Staatlich anerkannte medizinische Fußpfleger oder Podologen arbeiten mit Geräten, deren Instandsetzung von der Kassenärztlichen Vereinigung genau vorgeschrieben wird. Wer sich in die Hände eines staatlich geprüften Fußpflegers gibt, kann heute fast hundertprozentig sicher sein, vor Ansteckungen gefeit zu sein.

Denn um eine staatliche Zulassung zu erhalten, muss die Berufsgruppe sehr strenge Voraussetzungen erfüllen. Nicht nur bei den Praxisräumen, auch bei sämtlichen Geräten müssen genau festgelegte Hygienevorschriften eingehalten werden.

Einzuhaltende Vorschriften

Räumliche Mindestanforderungen an

sind dabei zu gewährleisten. Stühle und Möbel sind einer speziellen Reinigung zu unterziehen und alle Instrumente nach der Reinigung in einem Dampfsterilisator zu desinfizieren. In einem geregelten Hygieneplan, der von allen Mitarbeitern unterschrieben werden muss, sind alle Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion und auch zur Entsorgung des Materials festlegt. Abhängig von der Art der Sterilisation müssen auch bestimmte Verpackungen verwendet werden.

Hygiene auch bei Hausbesuchen

Bei Hausbesuchen sind ausschließlich verpackte, sterilisierte Sets zu verwenden. Desinfizierte Instrumente müssen für den Hausbesuch zusätzlich steril verpackt werden - selbst für die Lagerung der Instrumente gibt es exakte Vorschriften. Im Allgemeinen wird ein Sterilisator mit Einsatzsieben verwendet, zuweilen auch ein Heißluftsterilisator. Zur Basisdesinfektion gehören aber auch

  • Mundschutz,
  • Handschuhe,
  • Schutzbrille und
  • die Desinfektion der Hände mit einer alkoholhaltigen Speziallösung.