3. März 2011
Gesetzesänderung in Deutschland - die Regierung will es Institutionen mit Todkranken gestatten, sich Schmerzmittel als Vorrat anzulegen, um bei Todkranken schnelle Hilfe leisten zu können. Diese Betäubungsmittel aus Hanfbasis sollen bei 23.000 Hospizpatienten starke Schmerzen lindern können. Ist ein Patient dann verstorben, dürfen die Einrichtungen zukünftig solche Arzneimittel auch weiterverwenden.
Die Deutsche Hospiz Stiftung will jetzt diese neue Regelung auch auf die ungefähr 700.000 Pflegebedürftigen in Pflegeheimen umgesetzt wissen.
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