9. Februar 2004
Ein Rezept ist eine Urkunde mit beschränkter Gültigkeit. Darauf weist das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau hin.
Unterschiede gibt es bei gesetzlich und privat Versicherten. Gesetzlich Versicherte (AOK u.a.) haben nur einen Monat lang Anspruch auf Übernahme der Kosten. Privatkassen lassen ihren Kunden ein halbes Jahr lang Zeit.
Eine Einschränkung gilt für alle: Rezepte für Betäubungsmittel, z.B. starke Schmerzmedikamente wie Opiate, haben grundsätzlich eine Gültigkeit von nur sieben Tagen. Der Arzt muss dafür auch ein gesondertes Rezeptformular benutzen.
Hier ist Platz für Ihre Meinung zu dieser News.
Lesermeinung schreiben |
HEUTE | |
![]() | SCHMERZMITTEL |
20.05.12 | |
![]() | SCHMERZMITTEL |
![]() | SCHMERZMITTEL |
16.05.12 | |
![]() | SCHMERZMITTEL |
15.05.12 | |
![]() | SCHMERZMITTEL |
Stellen Sie eine Frage oder lesen Sie mehr im Schmerzmittel Forum

