Bundessozialgericht-Urteil: Wasserfeste Prothesen für Amputierte

Von Viola Reinhardt
8. Juli 2009

Menschen mit einer Beinamputation haben laut einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichtes Kassel (Az.: B3 KR 2/08 R und B3 KR 19/08 R)einen Anspruch auf eine wasserfeste Beinprothese. Krankenkassen, die sich bei der Kostenübernahme bislang auf Prothesen mit Latex-Überzug beschränkten, müssen dem Urteil zufolge auch die Kosten für eine Wassergeeignete Prothese übernehmen.

Dem Entscheid zugrunde gelegt wurde, dass es sich um einen unmittelbaren Ausgleich der Behinderung handelt und zudem die Sicherheit der Betroffenen im Schwimmbad oder auch unter der Dusche erhöht werden kann. Auch wenn es nicht zwingend notwendig zum die Bedürfnis des Alltags gehört, könnten die Krankenkassen nicht nur auf Kunststoffüberzogene Prothesen plädieren.