3. Juni 2005
Beamte haben Anspruch auf Beihilfe für ein potenzsteigerndes Mittel, wenn es der Arzt aus gesundheitlichen Gründen verordnet hat, berichtet das Apothekenmagazin Diabetiker Ratgeber. Mit einem entsprechenden Urteil gab das Verwaltungsgericht Koblenz einem Kläger recht, der einen Zuschuss für ein Medikament gegen Erektionsstörungen beantragt hatte.
Grundsätzlich sei jedes Arzneimittel beihilfefähig, das ein Arzt aus Anlass einer Krankheit verordnet habe. (Az.: 2 K 2236/04).
Hier ist Platz für Ihre Meinung zu dieser News.
Lesermeinung schreiben |
03.05.12 | |
![]() | POTENZMITTEL |
05.04.12 | |
![]() | POTENZMITTEL |
20.03.12 | |
![]() | POTENZMITTEL |
![]() | POTENZMITTEL |
17.03.12 | |
![]() | POTENZMITTEL |
Stellen Sie eine Frage oder lesen Sie mehr im Potenzmittel Forum

