Beratungsstellen und Ärzte streiten über die Rezeptpflicht der "Pille danach"

Von Cornelia Scherpe
8. Oktober 2012

Eine Verhütungspanne ist schneller passiert, als manche denken und dann hilft vielen Frauen nur eins: die "Pille danach". Dieses Medikament ist ein Notfallkontrazeptivum, das verhindern soll, dass eine Schwangerschaft eintritt. Damit die Chance ihre Wirkung möglichst hoch ist, geht es um Stunden. Die betroffene Frau muss das Medikament so zeitig wie möglich nach der Panne einnehmen, denn mit jeder verstrichenen Stunde steigt die Gefahr einer ungewollten Schwangerschaft.

Doch die "Pille danach" zu bekommen, ist nicht ganz einfach, denn es reicht nicht, einfach in die Apotheke zu gehen und das Medikament zu erwerben. Nur ein Arzt kann ein Rezept ausschreiben und der Apotheker muss darauf bestehen, dieses zu bekommen, bevor er das Notfallkontrazeptivum heraus gibt. Diese Reglung führt zu extremem psychischen Stress bei den Frauen und senkt durch den nötigen Zeitaufwand die Chance auf die Wirksamkeit. Genau diese zwei Punkte werden von Beratungsstellen als Argumente genannt, weshalb die "Pille danach" dringend von der Rezeptpflicht befreit werden sollte.

Doch die Frauenärzte stellen sich quer. Sie bestehen auch weiterhin auf die Pflicht und begründen das mit der Gefahr, die das Medikament in sich birgt. Ebenso wie die "Anti-Babypille" handelt es sich hierbei um ein Mittel, das extreme und auch tödliche Nebenwirkungen mit sich bringen kann. Da die "Pille danach" noch viel höher dosiert sein muss, steigt das Risiko. Daher ist es unverantwortlich, das Medikament von seiner Rezeptpflicht zu befreien.

So lange der Streit weitergeht, müssen Frauen auf jeden Fall zuerst ein Rezept in einer Notfallsprechstunde oder einem Krankenhaus erwerben, um die "Pille danach" zu bekommen.