Warum die EU die Verordnung pflanzliche Medikamente untersagen will

Von Thorsten Hoborn
30. April 2010

Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts war Phytotherapie die gängig praktizierte Medizinlehre. Doch heutzutage werden Arzneimittel hauptsächlich chemisch hergestellt.

Und auch in Zukunft wird sich der Prozentsatz der Ärzte, die Phytopharmaka (Medikamente, deren Bestandteile ausschließlich pflanzlicher Natur sind) verschreiben, minimieren. Grund hierfür ist die Angleichung der Arzneivorschriften in den EU-Mitgliedstaaten. Besonders bei der Behandlung von Kindern zeigten pflanzliche Wirkstoffe sehr gute Resultate. Da jedoch spezifische Studien und somit empirische Zahlen über positive Phytopharmaka Behandlungserfolge bei Kindern unter 12 Jahren fehlen, entschied ein Ärzte-Kommitee, bei diesen von einer solchen Behandlung abzusehen.

Ärzten obliegt zwar ein gewisser Freiraum bei der Behandlung ihrer Patienten, würden sie in Zukunft der genannter Zielgruppe pflanzliche Präparate verordnen, müssten sie persönlich für diese Entscheidung haften. Trotz unumstrittener Vorteile der Pflanzenmedizin verfügen Hersteller nicht über genügend Kapital zur Durchführung erforderlicher Studien, so dass sie sich gegen den hiesigen Markt synthetischer Arzneimittel kaum behaupten können.