Furchterregende Beipackzettel: Keine Angst vor Risiken und Nebenwirkungen

Bei der Auflistung der Risiken und Nebenwirkungen handelt es sich generell um eine juristische Absicherung

Von Nicole Freialdenhoven
9. März 2015

So mancher greift zu Medikamenten ohne dem Beipackzettel überhaupt Beachtung zu schenken. Andere lesen das Kleingedruckte des Beipackzettels hingegen akribisch durch - und bekommen es ob der vielen Risiken und Nebenwirkungen mit der Angst zu tun. Dies ist jedoch überflüssig, erklären Experten.

Bei diesen Listen handelt es sich generell um eine juristische Absicherung der Pharmakonzerne. Diese sind gesetzlich verpflichtet, sämtliche bekannte Nebenwirkungen aufzulisten - ganz egal wie unwahrscheinlich ein Eintreten dieser Nebenwirkung ist.

Das Nutzen-Risiko-Verhältnis

So gelten für Wirkstoffe grundsätzlich die gleichen Warnungen, auch wenn die Nebenwirkungen nur bei einer sehr hohen Dosierung auftreten können. Auch die Formulierung "häufig" muss niemanden beängstigen: Eine Nebenwirkung gilt schon als "häufig", wenn etwa zehn Prozent der Patienten von ihr betroffen sind.

Bei der Formulierung "selten" ist etwa eine von tausend Personen betroffen. Überhaupt wird vor der Freigabe eines neuen Medikamentes stets das Nutzen-Risiko-Verhältnis abgewogen: Sind die Nebenwirkungen zu extrem oder zu häufig, erhält das Medikament keine Freigabe.

Dosierung und Art der Anwendung

Sinnvoll ist die Lektüre des Beipackzettels dennoch, so die Experten: Hier finden Patienten auch wertvolle Hinweise auf die richtige Dosierung und die Art der Anwendung. Auch gibt der Beipackzettel Auskunft darüber, ob Tabletten geteilt werden dürfen oder nicht. Viele verlieren nämlich ihre Wirkung, wenn sie zur leichteren Einnahme zerschnitten werden.