TÜV Rheinland muss für Billig-Brustimplantate haften - Opfer erhalten je 3000 Euro

Von Dörte Rösler
15. November 2013

Tausende Frauen haben auf dieses Urteil gewartet: der TÜV Rheinland muss für die fehlerhaften Brustimplantate des Herstellers PIP (Poly Implant Prothèse) zahlen. Ein Gericht in Toulon gab der deutschen Prüfstelle eine Mitschuld an der Implantation minderwertiger Silikonkissen. Hätte der TÜV genauer hingeschaut, hätte er kein Zertifikat vergeben dürfen. Jede der rund 1.600 Klägerinnen hat nun Anspruch auf 3000 Euro.

TÜV weist Schuld zurück auf das Unternehmen PIP

Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Der TÜV fühlt sich unschuldig und will in Berufung gehen. Die Kontrolleure sehen sich selbst als Opfer der betrügerischen Machenschaften von PIP. Zudem habe der TÜV gar nicht die Implantate zertifiziert sondern lediglich das Herstellungsverfahren.

Hunderttausende Betroffene

Weltweit tragen vermutlich Hunderttausende Frauen die gesundheitsgefährdenden Silikonkissen aus Frankreich. In Deutschland haben die Chirurgen bei rund 5000 Patientinnen Implantate mit billigem Industriesilikon eingesetzt. Allein die AOK verlangt vom TÜV Rheinland 50.000 Euro für den Austausch.

Französischer Hersteller PIP ist insolvent

Vom französischen Hersteller PIP ist kein Geld zu erwarten - das Unternehmen ist insolvent. Die Staatsanwaltschaft in Marseille hat jedoch Strafverfahren gegen die Hauptverantwortlichen eingeleitet.