AOK gegen TÜV - Krankenkasse fordert Schadenersatz für mangelnde Kontrolle von Brustimplantaten

Von Dörte Rösler
13. September 2013

Der französische Hersteller Poly Implan Prothèse (PIP) hat weltweit Hunderttausende minderwertiger Brustimplantate verkauft. Auch rund 5000 deutsche Frauen sind betroffen - und die Krankenkassen sind verpflichtet, die Entfernung der gesundheitsgefährdenden Silikonkissen zu zahlen.

Für insgesamt 27 Operationen möchte die AOK Bayern nun Geld vom TÜV Rheinland zurück haben. Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth klagt die Krankenkasse auf Schadenersatz in Höhe von 50.000 Euro. Ihr Argument: der TÜV habe das Qualitätsmanagement von PIP zertifiziert, ohne die Produktion angemessen zu kontrollieren.

Vom Hersteller lässt sich nichts holen. Das Unternehmen ist mittlerweile insolvent, dem Gründer Jean-Claude Mas droht eine mehrjährige Haftstrafe.