Frau fordert Schmerzensgeld vom TÜV wegen mangelhaften Brustimplantaten

Von Max Staender
10. Januar 2013

Da die Brustimplantate des französischen Herstellers PIP vor der Markteinführung vom TÜV Rheinland nicht ausgiebig kontrolliert wurden, fordert jetzt eine 62-Jährige 100.000 Euro Schmerzensgeld.

Die Klägerin wirft dem TÜV vor dem Landgericht in Frankenthal vor, dass die Prüfanstalt seit dem Jahr 2001 keine "erforderlichen Inspektionen" bei dem Gelpolster vorgenommen habe, was mit den geltenden EU-Richtlinien auf keinen Fall vereinbar sei. Ganz anders sieht dies die Anwältin der Prüfanstalt, da sämtliche Richtlinien zu jedem Zeitpunkt eingehalten wurden und es niemals Grund für einen Verdacht gegeben habe.

Da der Hersteller Poly Implant Prothèse vor knapp zwei Jahren Insolvenz anmelden musste, richtet die Klägerin ihre Vorwürfe in erster Linie an den TÜV. Allerdings haben Richter aus Karlsruhe in einem vergleichbaren Prozess den tausenden betroffenen Frauen wenig Hoffnung auf Schmerzensgeld gemacht.