TÜV Rheinland verliert Berufung - Frauen mit PIP-Implantaten können sofort Schadensersatz verlangen

Von Melanie Ruch
24. Januar 2014

Der französische Hersteller für Brustimplantate, PIP, hat jahrelang Implantate mit schädlichem Industriesilikon unter seine Kundinnen gebracht. Allein in Deutschland tragen schätzungsweise 5.000 Frauen solche Implantate in ihrem Körper. Weil der TÜV Rheinland, der für die Überprüfung der Firma und ihrer Produkte zuständig war, die billigen Implantate dennoch zertifizierte, muss der TÜV den geschädigten Frauen nun Schadensersatz zahlen, wie ein Gericht in Aix-en-Provence entschied.

Bereits Mitte November wurde der TÜV Rheinland vom Handelsgericht in Toulon zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, wenn die geschädigten Frauen ein entsprechendes Gutachten über die Höhe des Schadens vorlegen können. Der TÜV ging jedoch sofort in Berufung und forderte die Vollstreckung des Urteils auszusetzen.

Prozess geht möglicherweise noch weiter

Der Antrag wurde in Aix-en-Provence nun jedoch abgelehnt. Betroffene Frauen können damit sofort und ohne Gutachten Schadensersatzforderungen an den TÜV stellen. Der TÜV kündigte allerdings bereits an weiterhin gegen die Verurteilung vorgehen zu wollen.