Homöopathische Medikamente gibt es nicht von der Kasse - GBA hat entschieden

Von Cornelia Scherpe
23. Dezember 2011

GBA steht für "Gemeinsamer Bundesausschuss". Dies ist ein Gremium, das bindende Regeln im Gesundheitswesen aufstellen darf. Es handelt in einer Art Selbstverwaltung und darf für die gut 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten hierzulande bindende Entscheidungen treffen.

Der GBA hat nun jüngst entschieden, dass homöopathische Medikamente auch in Zukunft nicht von den gesetzlichen Kassenkassen übernommen werden. Einige Hersteller von homöopathischen Medikamenten hatten dies gefordert. Der Patient muss also weiterhin selbst für diese Kosten aufkommen. Auch das Bundessozialgericht unterstützt diese Entscheidung und sieht keine Pflicht der Kassen, für homöopathische Medikamente aufzukommen.

Kritiker sehen in diesem Schritt eine weitere Verschlechterung des Gesundheitswesens. Homöopathie ist nachweislich sehr nützlich bei diversen Krankheiten und oft wesentlich schonender, da auf Chemie verzichtet wird und es so zu weniger Nebenwirkungen kommt. Das neue Gesetz erschwert die Verbreitung dieser Mittel und sorgt dafür, dass Homöopathie gerade bei den sozial eher schwach gestellten Menschen seltener ankommt.

Bis auf weiteres ist der aktuelle Richtspruch aber geltend.