Krankenkasse darf Mehrkosten für Hörgeräte nicht ablehnen

Von Petra Schlagenhauf
24. September 2013

Ein Hörgerät soll hörbehinderten Menschen das Hören ermöglichen und den Alltag erleichtern. Doch viele Krankenkassen bezahlen nur einen Festbetrag und verwehren den Patienten damit höherwertige Modelle, welche einen besseren Ausgleich schaffen würden.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied jedoch, dass die Krankenversicherungen die Mehrkosten für bessere Hörgeräte nicht grundsätzlich ablehnen dürfen. Vielmehr seien sie verpflichtet, einen bestmöglichen Behinderungsausgleich zu ermöglichen und müssten in diesem Rahmen dafür Sorge tragen, dass der Hörgeräteakustiker für den zur Verfügung stehenden Festbetrag ein entsprechendes Hörgerät aussucht.

Im vorliegenden Fall gewährte die Krankenkasse einem hörbehinderten Montagearbeiter nur den vorgeschriebenen Festbetrag, obwohl ein teureres Hörgerät die Hörfähigkeit um 20 Prozent erhöht hätte. Der 61-jährige musste die Mehrkosten in Höhe von 2800 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Das Gericht entschied jedoch zugunsten des Hörgeschädigten.