Krankenversicherung übernimmt volle Kosten für Hörgeräte

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
29. Mai 2010

Jeder hat ein Recht darauf, gut hören zu können. Doch in der Vergangenheit kam es immer wieder zu Konflikten zwischen Hörgerät-Nutzern und Krankenversicherungen. So sehen es einige Kassen einfach nicht ein, einem Patienten ein teures Hörgerät gänzlich zu finanzieren. Der Deutsche Anwaltverein in Berlin appelliert nun aber an Hörgeschädigte, dass sie ein gutes Recht auf ein gutes und auch kostenspieliges Hörgerät haben. Wenn ein Patient vom Arzt ein Gerät verschrieben bekommt, so muss die Krankenversicherung die Kosten tragen - selbst wenn das Gerät nicht zu den billigsten zählt.

Das Gerät muss perfekt auf den Patienten abgestimmt sein. Nicht jedem kann also dasselbe Hörgerät zugewiesen werden. Bei dem einen ist es preiswert, bei dem anderen eben nicht. Trotzdem sind die Kassen laut Gesetz verpflichtet, den vollen Preis zu übernehmen.