Medikamente lassen sich von der Steuer absetzen - aber nur mit Rezept

Von Dörte Rösler
30. August 2013

Kosten für Medikamente kann man als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen - aber nur, wenn der Arzt sie verordnet hat. Das bestätigte jetzt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz und verwies darauf, dass die Regelung auch rückwirkend greift.

In der Steuererklärung für 2010 hatte ein Ehepaar rund 1.400 Euro für Arzneimittel geltend gemacht. Das Finanzamt erkannte nur die Medikamente an, für die ein Rezept vorlag. Klassische Mittel für die Hausapotheke seien nicht von der Steuer absetzbar, etwa Erkältungssaft, Schmerztabletten oder Sportsalbe.

Die Richter bestätigten diese Auffassung. Auch wenn das Ehepaar die Medikamente als gesundheitlich notwendig erachte, müsse das Finanzamt nur die Verordnungen eines Arztes berücksichtigen. Ohne Rezept keine Steuerersparnis.