Neue EU-Richtlinie für das Einlösen von Rezepten im Ausland

Von Katja Grüner
15. Juli 2013

Bisher war es nicht so einfach auf Urlaubsreisen sein Rezept in einer ausländischen Apotheke einzulösen. Dies vereinfacht nun eine neue EU-Richtlinie, die Vorgaben liefert, wie Rezepte künftig aussehen müssen um auch von anderen Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union anerkannt zu werden.

Darauf verzeichnet sein müssen einheitlich der Name des Patienten, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum sowie die Kontaktinformationen und vollständige Unterschrift des behandelnden Arztes. Eindeutig hervorgehen muss auch die Arzneiform, Dosierung, die Menge und Einnahmehinweise. Der ausländische Apotheker sucht dann ein passendes Medikament mit dem jeweils verschriebenem Wirkstoff heraus.

Für Reisende, die länger unterwegs sind und an chronischen Krankheiten leiden, ist diese neue Regelung eine große Erleichterung. Im Ausland werden die Kassenrezepte zunächst jedoch wie Privatrezepte behandelt. Dies bedeutet, dass der Patient erst einmal die Kosten des Medikamentes vorstrecken muss und kann es dann später bei seiner Krankenkasse einreichen um die Kosten zurück zu bekommen. Bis Oktober 2013 müssen die Vorgaben erfüllt sein.