Das rote, grüne und blaue Rezept - was ist der Unterschied?

Von Cornelia Scherpe
26. November 2012

Beim Arzt bekommt man häufig ein Medikament, das man sich aus der nächsten Apotheke holen soll. Handelt es sich dabei um ein Mittel, das man aus Gründen der Sicherheit nie ohne Genehmigung des Arztes bekommen würde, braucht man ein Rezept. Doch manchmal stellt der Arzt ein grünes, manchmal ein blaues und dann wieder ein rotes Rezept aus. Wo liegt der Unterschied?

Nur beim roten Exemplar geht es um rezeptpflichtige Mittel, die von der Krankenkasse getragen werden. Hier wird nur die Zuzahlung von fünf Euro fällig. Bei grünen Rezepten handelt es sich um Mittel, die nicht der Rezeptpflicht unterliegen. Der Zettel dient also eher als Hilfe für den Apotheker, damit dieser genau weiß, was der Patient ausgehändigt bekommen soll. Zudem werden alle Medikamente, die Ihnen Ihr Arzt via grünem Rezept verschreibt, nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Sie müssen die Mittel also komplett selbst bezahlen.

Die beiden Rezeptarten unterscheiden sich außerdem in Sachen Gültigkeit. Rote Rezepte müssen innerhalb von vier Wochen eingelöst werden, sonst akzeptiert die Kasse dies nicht. Grüne sind, da diese ja nur eine Merkstütze sind, ohne Begrenzung haltbar.

Ferner gibt es blaue Rezepte. Diese sind für Patienten, die in einer privaten Krankenkasse versichert sind. Auch alle anderen können auf ein blaues Rezept bestehen, wenn Sie die Kosten allein tragen wollen (das kann sinnvoll werden, wenn man im Bonusprogramm einer gesetzlichen Krankenkasse ist). Da diese Rezepte wieder für verschreibungspflichtige Mittel sind, müssen Sie innerhalb von drei Monaten zur Apotheke gebracht werden, sonst verfallen sie.