Bei unverständlichen Beipackzetteln sollte man den Apotheker fragen

Laien kennen sich mit Formulierungen in Beipackzetteln oft nicht aus und sind stark verunsichert

Von Frank Hertel
30. Mai 2011

"Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker." Ursula Sellerberg von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in Berlin rät Patienten dazu, diesen Satz auch wirklich ernst zu nehmen. Viele Menschen hätten Probleme mit dem Beipackzettel, weil die Schrift so klein sei und die Sprache auf dem Zettel nicht der Alltagssprache entspreche.

Unscheinbare Wörter als bedeutungsreiche Codes

Wenn etwa von "häufigen" Nebenwirkungen die Rede sei, so wäre damit gemeint, neun von hundert Anwendern bekommen diese Nebenwirkungen. "Selten" heißt, nur einer von 1000 Anwendern bekommt die angegebene Nebenwirkung. Wenn das Medikament "vor der Mahlzeit" eingenommen werden soll, hieße das, eine halbe Stunde, nicht unmittelbar davor. "Nach der Mahlzeit" hieße, zwei Stunden danach.

Außerdem weist Frau Sellering auf eine Gesetzesänderung hin, die seit April 2011 in Kraft ist. Wirkstoffgleiche Medikamente müssen jetzt nur noch in einem Anwendungsgebiet übereinstimmen. Das heißt, Patienten finden ihre eigene Krankheit oft gar nicht mehr auf dem Beipackzettel. Im Extremfall könnte eine Frau ein Medikament gegen Prostatabeschwerden bekommen, obwohl sie eines gegen Bluthochdruck braucht. Aber trotzdem sei es dann das richtige Medikament, sagt Sellering.