Arzneimittel müssen persönlich übergeben werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. August 2009

Das Oberverwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz hat jetzt gegen einen Apotheker aus Osthofen entschieden, dass Arzneimittel nicht über einen computergesteuerten Automaten ausgegeben werden dürfen, weil das Gericht darin einen Verstoß gegen den gesetzlichen Arzneimittelschutz sah.

Bei einer Apotheke besteht ein besonderer Sicherheitsstandard, wobei besonders auf die richtige Medikamenten-Ausgabe geachtet werden muss. Bei einem Apotheken-Automaten werden die Rezepte zuerst eingescannt, danach sieht der Apotheker dieses auf einem Bildschirm und mittels eines Bild-Telefons kann der Apotheker mit dem Kunden Kontakt aufnehmen und diesen beraten. Danach wird das Arzneimittel freigeschaltet und dem Kunden, der entweder über EC-Karte oder auch Bargeld bezahlt, in ein Ausgabefach überstellt.

Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat das Oberverwaltungsgericht noch zugelassen.