Rezeptfreie Arzneimittel und deren Verordnung

Wenn Kassen nicht zahlen bleibt dem Arzt das grüne Rezept

Von Viola Reinhardt
30. März 2009

Die Gesundheitsreform im Jahr 2004 brachte deutliche Änderungen in Sachen Gesundheit mit sich, die unter anderem auch die Verordnung von rezeptfreien Arzneimitteln auf Kassenrezept deutlich eingeschränkt hat. Wurde einst noch ein Hustenmedikament oder auch ein pflanzliches Mittel verschrieben, fallen diese und viele weitere Medikamente nun aus dieser Verschreibung heraus und belasten den Patienten mit der Zahlung aus der eigenen Tasche.

Vielfach wird von den Patienten angenommen, dass derartige Medikamente aufgrund ihrer fehlenden Wirksamkeit aus dem Kassenerstattungskatalog herausgenommen wurden, allerdings handelt es sich um rein finanzielle Einsparungen der Krankenkassen. Zudem würden die Medikamente nicht Apothekenpflichtig sein, wenn an ihre Wirkung und Verträglichkeit gezweifelt würde.

Da zahlreiche Ärzte gerne nach wie vor die betroffenen Medikamente verschreiben würden, diese aber nicht dürfen, bleibt ihnen und den Patienten die Möglichkeit des "Grünen Rezeptes". Dadurch wird die Verordnung von ärztlicher Seite dokumentiert, auch wenn der Patient schlussendlich selber zahlen muss. Seit Jahresbeginn zeigt sich bei der Ausstellung dieser Rezeptart, die der der Privatrezepte nachempfunden ist, eine deutliche Steigerung unter Haus- und Fachärzten.