BfArM legt Rezeptpflicht für Chinin-haltiges Medikament Limptar gegen Wadenkrämpfe fest

Potentielle Nebenwirkungen und die Nähe zur Drogenszene führen zu einer Verschreibungspflicht

Von Nicole Freialdenhoven
9. April 2015

Wer sich bislang in der Apotheke das Chinin-haltige Medikament Limptar besorgte um damit nächtliche Wadenkrämpfe zu behandeln, blickt in Zukunft in die Röhre: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellte das Medikament nun unter Rezeptpflicht. Grundlage für diese Entscheidung war eine Cochrane-Studie wonach Chinin eine "eher limitierte" Wirkung bei nächtlichen Wadenkrämpfen hat.

Nebenwirkungen und Rezeptpflicht

Allerdings musste das BfArM einräumen, dass eine andere Studie den medizinischen Nutzen von Limptar durchaus belegt hatte. Ärzte sollen das Medikament also nach wie vor verschreiben dürfen, wenn es sich um "sehr häufige oder besonders schmerzhafte Krämpfe handele" und "andere nicht-pharmakologische Maßnahmen die Beschwerden nicht ausreichend lindern können".

Die Rezeptpflicht wurde jedoch vor allem aufgrund potenzieller Nebenwirkungen eingeführt, da Chininsulfat zu Blutbildveränderungen wie Thrombozytopenie führt, einem Mangel an Blutplättchen. Auch mit Herzrhythmusstörungen wird Chinin in Verbindung gebracht.

Limptar in der Drogenszene

Ein weiteres Argument, dass das BfArM anführt, ist die Beliebtheit von Limptar in der Drogenszene: Süchtige verwenden Limptar, damit das Opiat Loperamid die Blut-Hirn-Schranke überwinden kann und nicht sofort in der Leber abgebaut wird. Sie haben nun weniger Gelegenheit auf legalem Weg an Limptar zu kommen.