Bei welchen Voraussetzungen wird man von der Zuzahlung bei Medikamenten befreit?

Da ich chronisch krank bin brauche ich regelmäßig meine Medikamente. Meistens muß ich in der Apotheke ab 5 € aufwärts dazuzahlen. Letzte Jahr habe ich bestimmt um die 1.000 € bei der Apotheke gelassen. Meine Freundin meint, ich könne mich von der Zuzahlung unter bestimmeten Voraussetzungen befreien lassen oder einen großen Teil von der Krankenkasse wiederkriegen. Wer kennt sich da genauer aus und könnte mir Infos dazu geben? Danke. Gruß, Claudia

Antworten (2)

Ja, die monatlichen Einnahmen spielen eine entscheidende Rolle. Auf jeden Fall kann man als Empfänger von Arbeitslosengeld eins und/oder zwei schon mal einen Antrag stellen.

Aber auch Rentner sind von der Regelung betroffen und bekommen einen Nachlass bei der Zuzahlung. Das trifft aber alles erstmal nur für Menschen zu, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Bei privaten Krankenkassen ist das wieder anders. Da muss man alles erstmal selbst zahlen und bekommt das Geld dann wieder.

Um von der Zuzahlung befreit zu werden, muss man einen Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse stellen. Wenn das Einkommen eine bestimmt Grenze nicht überschreitet, dann ist man von der Zuzahlung befreit oder man muss insgesamt einen bestimmten Betrag im Vorfeld für das laufende Kalenderjahr an die Krankenkasse zahlen und für den Rest zahlt man dann in der Apotheke bei rezeptpflichtigen Medikamenten nichts mehr.

In der Regel zahlt man bei einem Einkommen von etwa 1000 Euro im Monat einen Selbkostenanteil von etwa 150 Euro an die Krankenkasse für das laufende Jahr.

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