Die Notdienstgebühr von Apotheken erstatten die Krankenkassen bei Vermerk auf dem Rezept

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
20. Mai 2008

Medikamente müssen von Apotheken im Nachtdienst zu den gleichen Preisen wie zu den normalen Öffnungszeiten abgegeben werden. Es wird lediglich eine einheitliche Gebühr von 2,50 Euro berechnet.

Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von den Krankenkassen erstattet, wenn der Arzt das Rezept mit einem entsprechenden Vermerk versieht, erklärt der Apotheker Henrik May im Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber". Am Notdienst, der eine Versorgung mit Medikamenten rund um die Uhr sicherstellt, nehmen alle Apotheken teil. Welche jeweils Dienst hat, ist aus einem Aushang an der Apothekentür zu erfahren.