Bei Rezepten auf Gültigkeitsdauer achten

Von Ingrid Neufeld
7. November 2012

Rezepte sind nicht unbeschränkt gültig. Wer vom Arzt betäubungsmittelhaltige Medikamente verschrieben bekommt, sollte diese möglichst gleich in der Apotheke abholen, denn das Rezept ist nur acht Tage lang gültig. Darauf verweist das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI).

Die Rezepte sind an ihrer gelben Farbe zu erkennen. Das Formular wird mit drei Durchschlägen erstellt: Zwei für den Patienten, um sie beim Apotheker einzulösen. Für rosafarbene Rezepte kann sich der Patient ein Monat Zeit lassen. Blaue Rezepte können innerhalb von drei Monaten eingelöst werden. Das sind Privatrezepte, deren Kosten von der Kasse nicht übernommen werden, wie die Antibabypille. Grüne Rezepte sind Arztemfpehlungen für Medikamente, die der Patient auch ohne Rezept erhält.

In den vergangenen Jahren erhielten Patienten vermehrt starke Schmerzmittel, die zu den Betäubungsmitteln gehören. Waren es 2005 noch 4,2 Millionen Packungen, so stieg die Zahl im Jahr 2009 auf 5,7 Millionen und 2011 auf über 6,3 Millionen Packungen.