26. Mai 2004
Einmal an Patienten ausgelieferte Medikamente darf ein Apotheker nicht zurücknehmen. Darauf weist die Gesundheitszeitschrift Apotheken Umschau hin.
Was wie eine Einschränkung des normalen Service klingt, hat seinen Grund in den hohen Sicherheitsansprüchen an Medikamente. Weil Arzneimittel Waren besonderer Art sind, dürfte der Apotheker sie nicht erneut an andere Kunden abgeben – selbst wenn sie noch original verpackt sind.
Er muss sie entsorgen, weil er die korrekte Lagerung nicht mehr garantieren kann. Dies ist eine gesetzliche Auflage an die Apotheken.
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