Es dürfen keine Kosmetikbehandlungen in Apotheken durchgeführt werden

Von Karin Sebelin
21. Februar 2011

Das deutsche Verwaltungsgericht in Minden entschied kürzlich über einen Fall, in dem eine Apothekerin in den Räumen ihrer Apotheke Kosmetikbehandlungen für Kunden anbot.

Das Gericht betrachtete dies als Verstoß gegen die Apothekenordnung. Eine Apotheke sei zur Bereitstellung von Arzneien beauftragt und nicht mit der Durchführung von Kosmetikbehandlungen.