Ab 2011 gibt es auf Rezept andere Medikamente als gewohnt

Von Melanie Ruch
29. Dezember 2010

Ab dem ersten Januar 2011 tritt das sogenannte Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz in Kraft. Für gesetzlich Versicherte bedeutet dies, dass sie, wie bisher auch, ein günstigeres Medikament von der Apotheke erhalten, wenn dieses die gleichen Wirkstoffe enthält wie das vom Arzt verschriebene Medikament.

Neu ist, dass dieses ausgetauschte Medikament nur noch in einem Anwendungsgebiet mit dem verschriebenen Mittel übereinstimmen muss. Laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände kann es dadurch vereinzelt vorkommen, dass die Patienten ihre Erkrankung nicht mehr in der Packungsbeilage finden.

Außerdem ist beim Austausch der Medikamente auch nicht mehr die Anzahl der Tabletten ausschlaggebend, sondern lediglich die angegebene Größe der Verpackungen, also N1, N2 oder N3.