Bitter für zwei Apotheker aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg: Das Bundesverwaltungsgericht hat ihren Automaten zum Ziehen von Medikamenten eine klare Abfuhr erteilt. Die beiden Apotheken wollten es den Ticketterminals an Bahnhöfen gleich tun und Medikamente ohne direkten Kontakt zu einem Apotheker zugänglich machen. Die Gerichte sind dagegen, denn das Risiko sei bedeutend zu hoch. Die Idee, Tabletten und Co. auch außerhalb der Öffnungszeiten zu holen, ist zwar im Grunde bequem für Patienten, doch gerade verschreibungspflichtige Medikamente sollten direkt von einem Apotheker ausgegeben werden.
Der Kunde am Terminal hätte zwar mittels Videotelefon einen Apotheker an seiner Seite, doch das Gericht besteht ausdrücklich auf die physische Anwesenheit eines Apothekers.
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