In Zukunft entscheidet die Apotheke über den Hersteller das verschriebenen Medikamentes

Arzt soll künftig auf Rezet nur den verordneten Wirkstoff notieren

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
21. Januar 2010

Wenn ein Patient von seinem Arzt in Zukunft ein Rezept verschrieben bekommt, so wird dann der Arzt nur noch den verordneten Wirkstoff, die Dosierung und die Dauer der Anwendung vermerken. Welcher Hersteller dies ist, das soll nach der letzten Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) allein der Apotheker entscheiden, der schon heute die einzelnen Rabattverträge der Krankenkassen überprüft.

Die Bedeutung von "aut idem"

Oft geschieht es heute, dass der Arzt ein bestimmtes Medikament verschreibt und der Patient erhält in der Apotheke ein Medikament von einem anderen Hersteller, weil die Verträge der Krankenkasse es so bestimmen. Wenn aber der Arzt, beziehungsweise der Patient unbedingt dieses Präparat haben will, so muss vorher der Arzt dies separat ankreuzen (aut idem).

Der Begriff "aut idem" stammt aus dem lateinischen und bedeutet so viel wie "ohne das gleiche", so dass, wenn dieses Kästen auf einem Rezeptformular für ein Medikament angekreuzt wurde, der Patient genau das erhält, was der Arzt verordnet hat. Die Apotheke darf dann kein Präparat eines anderen Herstellers mit dem gleichen Wirkstoff, Wirkstoffgehalt und der gleichen Zubereitung abgeben.

Ansonsten entscheidet der Apotheker über den Hersteller aufgrund der Verträge der Kassen. Wenn zukünftig die neue Regelung gilt, so brauchen sich die Ärzte nicht mehr mit den wirtschaftlichen Kosten bei den Medikamenten auseinandersetzen, was sie auch gar nicht wollten. Somit würde auch der Apotheker eine größere Rolle spielen, was auch für den einzelnen Patienten von Vorteil ist.