8. Januar 2004
Ab sofort neue Regelungen für Zuzahlungen.
Chronisch Kranke – etwa Herzpatienten, Diabetiker, Krebs- oder Rheumakranke – sollten ab sofort jede Arzneiquittung und auch alle anderen Zuzahlungsbelege, zum Beispiel für Praxisgebühren, aufheben, empfiehlt das Apothekenmagazin Gesundheit. Ab 1. Januar 2004 gelten die neuen Zuzahlungsregeln in Apotheken.
Demnach sind diese Ausgaben für chronisch Kranke auf maximal ein Prozent ihres Jahreseinkommens begrenzt. Sie müssen aber durch Belege bei der Krankenkasse nachgewiesen werden. In Zukunft muss jeder Medikamente, die weniger als fünf Euro kosten, selbst bezahlen. Bei teureren Arzneien sind zehn Prozent fällig, aber mindestens fünf und höchstens zehn Euro.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind generell von Zuzahlungen befreit.
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