An Automaten gibt es keine Medikamente

Medikamente an Automaten machen Echtheitsprüfung des Rezepts und Informationspflicht unmöglich

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
13. Oktober 2008

Wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden hat, dürfen Medikamente nicht über computergesteuerte Automaten ausgegeben werden. Bei der Abgabe der Medikamente muss der Apotheker das Original-Rezept haben, auf dem er den Preis und den Tag der Ausgabe vermerken kann. Zudem sei der Apotheker auch nicht in der Lage, das Rezept auf Fälschung zu überprüfen.

Der Anlass war ein Fall aus Mannheim, wo ein Apotheker die Rezepte über einen Scanner erfasste und danach die Medikamente computergesteuert ausgab. Die Überwachung erfolgte über eine Video-Camera und bei Bedarf erfolgte über Video-Telefon eine Beratung. Die Bezahlung erfolgte dann in bar oder per Kreditkarte.

Gegen die Untersagung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe wegen dieser Arzneimittelausgabe, hatte dann der Apotheker geklagt, aber das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage zurückgewiesen.

In der Begründung hieß es auch, dass der Apotheker seine Pflicht zur Information nicht genügend nachkommen kann, weil sich sein Automat auch in einer verkehrsreichen und lauten Straße befindet. Aber noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.