Habe ich einen Rechtsanspruch auf "meine" Medikamente trozt Rabattbindung?

Meine Mutter ist Kassenpatientin und nimmt seit Jahren ihre gewohnten Medikamente, die sie auch wirklich super verträgt. Einmal hat sie ein vergleichbares Medikament bekommen und nicht gut vertragen.
Nun hat sie wieder Ärger in der Apotheke bekommen, weil wegen der Rabattbindung nur ein vergleichbares Medikament ausgehändigt werden sollte (welches sie aber wahrscheinlich nicht verträgt).
Hat sie einen Rechtsanspruch auf "ihr" Medikament, was kann man unternehmen?

Antworten (2)

Wenn sie die Differenz zum teuren Mittel bezahlt, sollte es gehen. Es ist aber im Grunde eh das Gleiche. Die Pharma-Firmen stellen sogar selbst günstigere Mittel für den Markt her bzw. verpacken die gleichen Medikamente anders um nach Auslaufen des "Patents" weiter damit zu verdienen.

Die günstigeren Medikamente enthalten genau die gleichen Wirkstoffe, es sollte also nicht sein, dass man das eine verträgt, das andere aber nicht.

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