Eine Apotheke dient hauptsächlich dem Verkauf und der Abgabe von Medikamenten. Doch es gibt auch weitere Aufgaben wie die Prüfung und Herstellung von Arzneimitteln oder eine hilfreiche Beratung des Kunden.
Als Apotheke bezeichnet man ein Geschäft, in dem unterschiedliche Arzneimittel und andere medizinische Produkte verkauft oder abgegeben werden. Doch die Apotheken leisten weit mehr als nur pharmazeutische Produkte zu verkaufen.
So prüft der Apotheker die Qualität von Arzneimitteln und stellt sie zu einem kleinen Teil auch selber her. Darüber hinaus erfolgt in den Apotheken eine fachgerechte Beratung des Patienten über die Arzneimittel. Dazu gehören Informationen über die Wirkungsweise, die richtige Dosierung und eventuelle Wechselwirkungen mit anderen Präparaten.
Außerdem werden in einer Apotheke nicht nur Medikamente verkauft, sondern auch so genannte apothekenübliche Artikel. Dazu gehören z.B. kosmetische Produkte, Nahrungsergänzungsmittel und weiterer Bedarf, der einen gesundheitsfördernden Bezug hat, wie z.B. Zahnpasta oder Zahnbürsten.
Der Begriff Apotheke wurde der griechischen Sprache entnommen und bedeutet Aufbewahrungsort. In Klöstern benutzte man einen solchen Aufbewahrungsraum zur Lagerung von Heilkräutern. Vorläufer der Apotheken gab es bereits im 8. und 9. Jahrhundert in Damaskus und Bagdad.
Im Jahre 1241 wurden Ärzte und Apotheker durch das Edikt von Salerno von Kaiser Friedrich II. erstmals beruflich voneinander getrennt. Um Preistreiberei zu verhindern wurden zudem die Arzneimittelpreise gesetzlich festgeschrieben. In ganz Europa wurde das Edikt von Salerno zum Vorbild der Apothekengesetzgebung.
Eine Apotheke hat einen gesetzlichen Auftrag. So muss sie die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten sicherstellen. Nur ein staatlich geprüfter Apotheker ist berechtigt, eine Apotheke zu führen.
Für einen Zeitraum von vier Wochen im Jahr kann allerdings eine Ausnahme gemacht werden, wenn der Apotheker durch Urlaub oder Krankheit verhindert ist. In diesem Fall erfolgt eine Vertretung durch einen Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieur. Dauert die Abwesenheit länger als vier Wochen, muss der Apotheker durch einen anderen Apotheker vertreten werden.
Zum Personal einer Apotheke gehören, neben dem Apotheker, noch ein Apothekerassistent sowie pharmazeutisch-kaufmännische Mitarbeiter.
Medikamente, bei denen eine Beratung durch den Apotheker notwendig ist, unterliegen der Apothekenpflicht. Das heißt, sie dürfen ausschließlich in Apotheken verkauft werden. Solange ein Präparat nicht der Verschreibungspflicht unterliegt, wird kein Rezept dafür benötigt.
In früheren Jahren wurden in der Apotheke die Wirkstoffe für ein Medikament oftmals noch selbst hergestellt, wozu man u.a. einen speziellen Mörser benutzte. Dies ist in der heutigen Zeit jedoch kaum noch üblich.
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