Neue Kennzeichnungsregeln der EU - Hinter dem Namen Käse muss auch Käse stecken

Verbraucher muss ab jetzt erkennen können, was drin ist

Von Jutta Baur
30. September 2011

In den nächsten Wochen tritt eine neue Regelung EU weit in Kraft. Sie soll dem Verbraucher mehr Klarheit über Lebensmittel geben. In Zeiten von Analog-Käse sicher keine schlechte Idee. Demnächst müssen Imitate aus Fleisch oder Fisch klar deklarieren, dass sie aus Stücken zusammengefügt wurden. Der mittlerweile bekannte Analog-Käse darf sich nicht mehr als Käse bezeichnen. Stattdessen muss auf der Verpackung klar geschrieben werden, woraus er besteht.

Weitere Änderungen zum Schutz der Verbraucher

Allergieauslösende Zusätze müssen auf der Zutatenliste fett genannt werden. Koffein muss im Sinne von Kindern und Schwangeren klar gekennzeichnet sein. Außerdem ist der Gehalt an

nunmehr auf die Menge von 100 Gramm zu nennen. Für alle Verbraucher gleichermaßen erfreulich ist die Tatsache, dass alle Angaben in genügend großer Schrift zu machen sind. Bisher konnte man oftmals die Herstellerhinweise allenfalls mit einer Lupe erkennen.

Beim frischen Fleisch ist in Zukunft eine Ursprungskennzeichnung vorgeschrieben. Leider muss dies bei weiterverarbeiteten Fleischwaren, wie beispielsweise Wurst, nicht geschehen. Man überlegt bei der EU, wie man dies auch für Milch und deren Produkte verwirklichen kann.

Zwar hat das EU Parlament grünes Licht gegeben, so dass die Verordnung in wenigen Wochen in Kraft tritt. Die Lebensmittel-Hersteller haben jedoch noch zwischen drei und fünf Jahren Zeit, sie umzusetzen.