Neue Lebensmittelkennzeichnung ab Dezember 2014 - was sich ändert

Einheitliche Verordnung für Lebensmittelkennzeichnung in Europa ab 1. Dezember

Von Dörte Rösler
10. Oktober 2014

Es ging im Schneckentempo voran - aber Anfang Dezember tritt nun die neue Verordnung für Lebensmittelinformation in Kraft. Europaweit können Verbraucher sich künftig an einheitlichen Kennzeichnungen orientieren. Was ändert sich - und was wird wirklich besser?

Herkunftsangaben für Fleisch

Seit 2000 ist die Herkunftsangabe bei Rindfleisch bereits Pflicht. Mit 14 Jahren Verzögerung folgen nun alle anderen Frischfleischsorten und Geflügel. Die Hersteller müssen allerdings nicht den Geburtsort der Tiere angeben, Mast und Verarbeitung reichen. Außerdem: Sobald das Fleisch gewürzt wurde, gilt es als "verarbeitet" und muss keine Herkunftsangabe mehr tragen.

Kennzeichnung von Nährwerten

Ab Dezember müssen alle verpackten Lebensmittel (außer alkoholischen Getränken) einen Aufdruck über ihren Nährwert haben. Vorgeschrieben sind Informationen über den Gehalt an Fett, Kohlehydraten, Zucker, Proteinen und Salz. Auch der Anteil an gesättigten Fettsäuren muss genannt werden.

Bessere Lesbarkeit

Die Aufschrift auf Lebensmittelpackungen ist oftmals so klein, das man sie beim besten Willen nicht lesen kann. Zukünftig ist eine Mindestschriftgröße vorgeschrieben - die nach Ansicht von Kritikern aber für ältere Menschen immer noch zu klein ist.

Informationen für Allergiker

Zum Schutz von Allergikern hat das europäische Parlament die Kenntlichmachung von Allergenen in Lebensmitteln zur Pflicht gemacht. Betroffen sind 14 Stoffe, die häufig allergische Reaktionen hervorrufen. Damit man die wichtigen Angaben leicht erkennt, müssen sie optisch hervorgehoben sein. Parallel dazu sind die Hersteller verpflichtet, Warnhinweise auf koffeinhaltigen Produkten zu drucken. Transparenz bei Imitat-Lebensmitteln

Ob Formfleisch. Formfisch oder Analog-Käse, wenn der Hersteller seine Produkte aus Imitat-Lebensmitteln herstellt, muss er dies künftig kennzeichnen. Und zwar deutlich sichtbar. Die Schrift darf maximal 25 Prozent kleiner sein als der Produktname.